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   OLG Frankfurt, 03.08.1999 - 17 U 123/96   

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https://dejure.org/1999,4721
OLG Frankfurt, 03.08.1999 - 17 U 123/96 (https://dejure.org/1999,4721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.08.1999 - 17 U 123/96 (https://dejure.org/1999,4721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. August 1999 - 17 U 123/96 (https://dejure.org/1999,4721)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ausnahmsweise auch Maklerhonorar bei nicht stattfindender Verhandlung des Maklers mit Käufer oder Mieter möglich

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 434
  • MDR 2000, 24
  • NZM 2000, 146
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.04.2004 - III ZR 20/03

    Wirtschaftliche Identität des beabsichtigten und des tatsächlich abgeschlossenen

    Der Hinweis auch auf den Grundsatz von Treu und Glauben ist indessen nicht, wie das Berufungsgericht offenbar meint, so zu verstehen, daß ein solcher Ausnahmetatbestand allein in ausgesprochenen Umgehungsfällen in Betracht käme, wenn also der Maklerkunde bewußt nur vorgeschoben wird und das Objekt von vornherein durch einen nicht an den Maklervertrag gebundenen Dritten erworben werden soll (zu derartigen Fallgestaltungen vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1987 - IVa ZR 130/85 - NJW 1987, 2431; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2000, 434, 435).
  • OLG Hamburg, 17.05.2002 - 9 U 39/01

    Vereinbarung einer Maklerprovision nach Leistungserbringung; Identität von

    Die Klägerin kann sich auch nicht darauf berufen, dass in Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, dass es im Rahmen der sog. persönlichen Kongruenz ausreicht, wenn zwischen dem Vertragspartner des Maklers und dem späteren Käufer des Objektes enge persönliche, familiäre Beziehungen bestehen, wie es z.B. im Verhältnis zwischen Ehegatten, Lebenspartnern sowie Eltern und Kindern der Fall sein kann (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 434, 435).
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